fundoo impressum

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fundoo GmbH

NUTZUNGSBESTIMMUNGEN FÜR VERTRAGSPARTNER

 

Vertragsgegenstand

Der «Vertragspartner» organisiert und führt Sammel- und Spendenaktionen («Sammelprojekte») durch und nutzt hierfür die Software und Services der fundoo GmbH (nachfolgend «fundoo»). Mit der Eröffnung eines eigenen fundoo Accounts («Mandant») akzeptiert der Vertragspartner alle nachfolgend deklarierten Bestimmungen und Konditionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von fundoo.

 

Registrierung

Der Vertragspartner registriert sich mit allen erforderlichen Daten und gibt alle dafür notwendigen und vorgesehenen Informationen wahrheitsgetreu und vollständig an («Anfrage»). Fundoo prüft diese Daten und die Anfrage. Erst mit Versendung des Mandantenzugriffs per E-Mail durch fundoo kommt der Vertrag zwischen fundoo und dem Vertragspartner zustande. Es steht fundoo frei, ohne Angabe von Begründungen, eine Anfrage zur Zusammenarbeit abzulehnen und keinen Mandantenzugriff freizuschalten.

Sobald der Mandant frei geschaltet ist, steht dem Vertragspartner der volle Funktionsumfang von fundoo zur Verfügung. Die Nutzung beschränkt sich jedoch auf Aktivitäten mit dem Zweck, Unterstützungsbeiträge („Unterstützungsbeiträge“) zu sammeln. Hierfür müssen vom Vertragspartner alle für den Spender benötigten Informationen für den Sammelzweck und die genaue Verwendung der Einnahmen transparent und lückenlos im System fundoo CrowdDonatingSolution («fundoo CDS») deklariert und dem Spender zugänglich gemacht werden.

 

Software Nutzungsrechte

Mit der Akzeptanz der fundoo AGB’s erhält der Vertragspartner für die Laufzeit und die Zwecke dieses Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software-Lösung fundoo CDS. Dieses Nutzungsrecht ist limitiert auf den Verwendungszweck gemäß vorliegender Nutzungsbestimmungen und auf Crowdfunding/-donating Aktivitäten innerhalb von Deutschland. Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei fundoo. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die Lösung fundoo CDS an dritte Parteien weiter zu lizenzieren oder seinen eigenen Account für dritte Parteien zugänglich zu machen oder zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Sollten Sammelprojekte aufgeschaltet werden, welche den AGB’s von fundoo oder dem Verwendungszweck widersprechen, kann fundoo den Zugriff und die weitere Verwendung jederzeit so lange sperren, bis der Vertragspartner die Konformität mit den Vertragsbestimmungen hergestellt hat. Sofern dies dem Vertragspartner nicht gelingt, ist fundoo berechtigt, den entsprechenden Sammelprojekte von der Plattform zu entfernen und die Event-Teilnehmer, Spender zu informieren. Bereits einbezahlte Unterstützungsbeiträge dürfen direkt durch fundoo an den Spender zurückerstattet werden.

 

Rechte und Pflichten des Vertragspartners

Der Veranstalter stellt fundoo alle Daten im Zusammenhang mit seinen Sammelprojekten zur Verfügung und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Gesetzeskonformität, Urheberrechte etc. seiner Daten und Angaben.
Es dürfen nur Sammelprojekte aufgeschaltet werden, welche keine extremen oder heiklen politischen und gesellschaftlichen Ziele verfolgen. Nicht gestattet sind Sammelprojekte für diskriminierende, verletzende oder im weitesten Sinn beleidigende Zwecke jeglicher Art. Der Vertragspartner ist alleine verantwortlich, dass seine Sammelprojekte mit der deutschen und europäischen Gesetzgebung rechtskonform sind. Die Prüfung der Rechtskonformität obliegt alleine dem Vertragspartner. Fundoo kann auf keinen Fall für rechtliche Verstöße des Vertragspartners zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält fundoo auf erste Aufforderung vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von fundoo.

 

Informationspflicht

Der Vertragspartner informiert fundoo unverzüglich in Textform über Ereignisse und / oder Veränderungen jeder Art, die Auswirkungen auf seine Sammelprojekte haben. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner die Teilnehmer seiner Sammelprojekte termingerecht und regelmäßig über den Stand des Projektes zu informieren.

 

Nutzungsrechte Daten und Bildmaterial

Der Vertragspartner räumt fundoo das Recht ein, sämtliche Daten und Informationen, welche er für die Bewerbung seiner Sammelprojekte zur Verfügung stellt, über die Plattformen und Kommunikationskanäle von fundoo unentgeltlich zu nutzen.

 

Logopräsenz fundoo

Der Vertragspartner verpflichtet sich, in der Bewerbung und Abwicklung über sämtliche Werbeund Kommunikationskanäle das Logo und den Hinweis auf den fundoo als Projektpartner zu platzieren. Weiter muss mindestens eine Verlinkung von der offiziellen Webseite des Vertragspartners auf die Webseite von fundoo sichergestellt sein.

 

Annullation von Sammelprojekten

Der Vertragspartner hat die Pflicht, fundoo unverzüglich über eine bevorstehende oder bereits konkrete Absage oder Annullation zu informieren. Sofern ein Sammelprojekt annulliert oder abgesagt werden muss, besteht für den Vertragspartner, unabhängig von den Gründen, welche zu einer Annullation oder Absage geführt haben, kein Anspruch auf bereits zugesagte oder bezahlte Unterstützungsbeiträge. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bereits erhaltene Einnahmen des annullierten oder abgesagten Events sofort nach Bekanntgabe an die Spender zurückzuzahlen. Fundoo ist berechtigt, dem Vertragspartner die durch die Aufschaltung und Absage entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Fundoo ist berechtigt, direkt die Teilnehmer über die Plattform und auch über öffentliche Kanäle zu informieren und sie für Rückforderungen direkt an den Vertragspartner zu verweisen.

 

Vertragsverhältnis

Fundoo ist nicht Vertragspartner gegenüber den Teilnehmern (Mitglieder, Teilnehmer, Spender etc. – nachfolgend «Teilnehmer») eines Sammelprojektes, sondern agiert ausschließlich als Serviceanbieter für die Abwicklung der zugesagten Sammelprojekte für den Vertragspartner. Alle Rechte und Pflichten gegenüber allen Teilnehmern eines Sammelprojekts sind durch den Vertragspartner wahrzunehmen respektive zu erfüllen. Fundoo kann im Falle von Streitigkeiten mit einem Teilnehmer auf keinen Fall zur Verantwortung oder Haftung gezogen werden. Der Vertragspartner hält fundoo auf erste Aufforderung vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt allfällig entstehende Rechtskosten von fundoo.

 

Zahlungsabwicklung

Für die Abwicklung der Spendenzahlungen hat fundoo den registrierten Zahlungsdienstleister Stripe Technology Europe Ltd. (Irland, https://stripe.com/de) beauftragt.

Der Zahlungsdienstleister zieht die Spenden auf Weisung sowie im Namen der Teilnehmer ein und leitet die Spenden nach Abzug sämtlicher Gebühren gemäss dieser Vereinbarung direkt an die Vertragspartner weiter.

 

Mehrwertsteuer und Abgaben

Die Abrechnung durch fundoo erfolgt gemäss aktuell gültiger, deutscher Mehrwertsteuerregelung. Der Vertragspartner ist selbst zuständig für die korrekte Abrechnung aller Einnahmen mit Ämtern und Behörden.

 

Abrechnung

Die Schlussabrechnung zwischen fundoo und dem Vertragspartner erfolgt nach individueller Absprache, spätestens aber 3 Monate nach Durchführung des Sammelprojektes. Fundoo liefert hierfür eine Übersicht der gesamten Sammeleinnahmen, der bis zur Schlussabrechnung eingegangenen Zahlungen sowie der fundoo Servicegebühren.

Sofern der Vertragspartner mit der Abrechnung nicht einverstanden ist, hat er dies fundoo innerhalb von zwei Arbeitswochen in Textform mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung für beide Vertragsparteien als akzeptiert und verbindlich.

 

Nicht einbezahlte Unterstützungsbeiträge

Das Debitorenrisiko liegt grundsätzlich beim Vertragspartner. Fundoo kann nicht für Beträge aus zugesagten, aber nicht einbezahlten Unterstützungsbeiträgen oder verspätet eingehenden Zahlungen in Anspruch genommen werden.
Mit der Schlussabrechnung übergibt fundoo die Verantwortung für nicht einbezahlte Unterstützungsbeiträge an den Vertragspartner. Es obliegt dem Vertragspartner, ob er die ausstehenden Zahlungen selbst einfordern will.

 

Systemzugriff und Zugangsdaten

Der Zugriff auf fundoo CDS erfolgt über mobile oder fixe Devices, über einen Standard-Browser und eine Internetverbindung. Für die Bereitstellung der technischen notwendigen Infrastrukturen (PC, Laptop, Tablet, Mobile Phone, aktuelle Betriebssysteme, leistungsfähige Internetverbindung, marktübliche Druckertypen etc.) sowie die umfassenden Sicherheitseinstellungen (Firewall, Virenschutz etc.) ist der Vertragspartner selbst zuständig. Auf Anfrage gibt fundoo jederzeit Auskunft über die aktuellen Software-Versionen, welche durch fundoo unterstützt werden.

Die strikte Geheimhaltung und sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten für fundoo CDS liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Bei Verdacht auf oder Kenntnisnahme von Missbrauch der Zugangsdaten ist der Vertragspartner verpflichtet, fundoo sofort zu informieren. Fundoo kann demzufolge den Mandanten des Vertragspartners unverzüglich sperren, so lange, bis der weitere Missbrauch aufgrund der getroffenen Maßnahmen mit Sicherheit verhindert werden kann.

Der Vertragspartner haftet gegenüber fundoo für durch ihn verschuldeten Missbrauch oder ungenügende Sorgfaltspflicht im vollen Umfang.

 

Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, die sie treffenden einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Auf die separate Datenschutzerklärung von fundoo wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Parteien verpflichten sich alle Informationen, insbesondere technischer und wirtschaftlicher Art, Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Daten, Gegenstände, Konstruktionen, Schreiben, Zeichnungen und andere Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit übergeben werden und mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen oder als vertraulich bezeichnet oder bei deren Überlassung die jeweils andere Partei davon ausgehen muss, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt (nachfolgend auch: „geheime Informationen“ genannt), Dritten gegenüber – auch über die Dauer des Vertrages hinaus – vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff Dritter zu schützen, alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden sowie nicht zum Gegenstand einer eigenen Schutzrechtsanmeldung zu machen oder solche Schutzrechtsanmeldungen vornehmen zu lassen. Die Parteien verpflichten sich weiter, die erhaltenen Informationen ausschließlich zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden und die Informationen der anderen Partei weder ganz noch teilweise für sonstige eigene oder fremde Zwecke zu verwerten oder zu benutzen.

Die Parteien verpflichten sich, die vorstehend geregelten Geheimhaltungs- und Unterlassungsverpflichtungen in gleicher Weise sämtlichen Personen und Unternehmen aufzuerlegen, denen sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit Kenntnis von den geheimen Informationen geben. Die Auferlegung hat vor Offenlegung der geheimen Informationen zu erfolgen. Die empfangenen geheimen Informationen bleiben vollumfänglich im Eigentum der jeweiligen Partei.

 

Gestaltung der Sammelprojekte

Für die Konzeption und die Präsentation der Sammelprojekte ist der Vertragspartner zuständig. Die Ausgestaltung der Sammelprojekte ist auf die funktionalen Möglichkeiten der fundoo CDS abzustimmen. Fundoo unterstützt hierbei in beratender Funktion.

Die Unterstützungsbeiträge können in Euro pro Einheit oder pauschal angegeben werden und beinhalten jeweils die Gebühren gemäß aktueller fundoo Preisliste. Diese Gebühren dürfen gegenüber den Teilnehmern nicht ausgewiesen werden. Fundoo ist berechtigt, für spezielle Services zusätzliche Gebühren von den Teilnehmern einzufordern. Diese Gebühren müssen dem Vertragspartner vor Beginn des jeweiligen Sammelprojektes schriftlich mitgeteilt werden. Fundoo ist nicht berechtigt, bei bereits laufenden Sammelprojekten zusätzliche, nicht vereinbarte Gebühren einzufordern.

 

Kundendaten

Sämtliche über das fundoo CDS erfassten Teilnehmerdaten werden gemäß der DS-GVO und dem diese Verordnung ergänzendem deutschen Datenschutz behandelt. Sowohl der Vertragspartner als auch fundoo verpflichten sich, die persönlichen Daten nicht für andere als den ursprünglichen Erfassungszweck dienende Zwecke zu nutzen, sofern der Teilnehmer nicht ausdrücklich und via Opt-In seine Einwilligung gegeben hat.

Fundoo ist berechtigt, den Teilnehmern der Sammelprojekte ein Angebot für Informationen in Form von Newslettern oder anderen, elektronischen oder gedruckten Medien zu unterbreiten und diese Daten gemäß der auf der Website von fundoo abrufbaren Datenschutzerklärung für den vorhergesehenen und durch den Teilnehmer via Opt-In legitimierten Zweck zu nutzen.

Der Vertragspartner sorgt eigenverantwortlich für die strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze und haftet gegenüber fundoo für jeden durch ihn verursachten Verstoß gegen das Datenschutzgesetz (z.B. Verletzung der Sorgfaltspflicht, die Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze oder die unrechtmäßige Nutzung von Personendaten).

 

Hosting und Wartung von fundoo CDS

Fundoo sorgt für einen reibungslosen und möglichst unterbrechungsfreien Betrieb der fundoo CDS. Für Wartungsarbeiten und regelmäßige Updates ist fundoo berechtigt, den Betrieb vorübergehend einzustellen. Solche Wartungsfenster werden vorgängig angekündigt und wenn immer möglich auf Rand- oder Nachtzeiten gelegt. Kurzfristige, betriebsnotwendige Eingriffe werden nur in Ausnahmefällen während der normalen Betriebszeiten gemacht. Während dieser Eingriffe steht das fundoo CDS nicht zur Verfügung. Zudem kann auch der volle Funktionsumfang von fundoo CDS nicht jederzeit garantiert werden. Aufgrund von technischen und betrieblichen Unterbrechungen (bspw. durch höhere Gewalt, Änderungen und Verbesserungen an den technischen Anlagen, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten für einen einwandfreien oder optimierten Service oder sonstige Vorkommnisse, z.B. Überlastung der Telekommunikationsnetze) sind unsere Server und die darauf basierende Dienstleistung im Jahresmittel lediglich zu 99% verfügbar. Für den Vertragspartner entstehen durch diese Unterbrechungen der Verfügbarkeit keine Ansprüche auf Entschädigung oder Minderung der vereinbarten Konditionen.

 

Haftung

Fundoo haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit haftet fundoo, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von fundoo jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden fundoo nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

 

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner und fundoo tritt mit der Eröffnung eines fundoo Mandanten für den Vertragspartner in Kraft und ist jeweils für ein Jahr gültig. Der Anspruch auf die Vertragsleistungen von fundoo entsteht mit der Einzahlung der Jahreslizenzkosten. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit durch beide Parteien schriftlich gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Fundoo ist ab Kündigungsdatum nicht mehr verpflichtet, ausstehende Unterstützungsbeiträge bei Teilnehmern einzufordern. Der Vertragspartner hat ab Kündigungsdatum kein Zugriffsrecht auf das fundoo CDS und kein Anrecht auf Herausgabe von Teilnehmerdaten.

Der Vertrag kann außerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist durch eine der Vertragsparteien gekündigt werden, wenn bei der anderen Partei ein oder mehrere wichtige Gründe eintreten, welche die Erfüllung und Fortsetzung des laufenden Vertrages unzumutbar machen. Als wichtige Gründe gelten:

Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund wird die Zusammenarbeit per Kündigungsdatum beendet und allfällig laufende Sammelprojekte gestoppt. Fundoo liefert zum Stichtag der Kündigung eine Übersicht der gesamten Sammeleinnahmen, der bis zur Schlussabrechnung eingegangenen Zahlungen sowie der fundoo Servicegebühren

 

 

Haftungshöchstgrenze

Fundoo haftet dem Vertragspartner unabhängig vom Rechtsgrund in jedem Fall nur bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt EUR 50.000,00.

 

Spendenbescheinigung

Die Ausstellung von Spendenbescheinigungen wird von fundoo nur dann frei geschaltet, wenn der Vertragspartner schriftlich bei fundoo bestätigt, dass er die Berechtigung für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen besitzt. Der Vertragspartner haftet alleine für Falschangaben und für fälschlicherweise ausgestellte Spendenbescheinigungen.

 

Rechtsnachfolge

Diese Vereinbarung gilt für die Parteien und deren Rechtsnachfolger verbindlich.

 

Änderungen / Anpassungen der Nutzungsbestimmungen

Die vorliegenden Nutzungsbestimmungen können durch fundoo jederzeit angepasst oder ergänzt werden. Die Ergänzungen/Änderungen gelten als akzeptiert und gültig, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme die Änderungen in Textform ablehnt. Im Falle einer Ablehnung wird zwischen den beiden Vertragsparteien eine einvernehmliche Lösung gesucht. Solange, als diese nicht gefunden wurde, gelten die bis zur strittigen Änderung gültigen Nutzungsbestimmungen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung dieses Vertrages sowie auch im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz der fundoo GmbH.

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